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Warum sollten Sie auf einen direkten Import von G-Fonts verzichten?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Datenschutzverordnung, die im Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie legt strenge Vorgaben für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest. Als Website-Betreiber müssen Sie sicherstellen, dass Sie die DSGVO einhalten, um die Privatsphäre Ihrer Nutzer zu schützen.

Eine der häufigsten Methoden, um eine Website ansprechender zu gestalten, ist die Verwendung von Google Fonts. Google Fonts bietet eine große Auswahl an kostenlosen Schriftarten, die einfach in Websites integriert werden können. Allerdings sollten Sie aufgrund der DSGVO auf eine direkte Einbindung von Google Fonts verzichten.

Warum? Weil bei der direkten Einbindung von Google Fonts Daten an Google übertragen werden. Diese Daten können beispielsweise die IP-Adresse des Nutzers, den verwendeten Browser, das Betriebssystem und den Standort enthalten. Das bedeutet, dass Google in der Lage ist, Nutzerdaten zu sammeln und auszuwerten.

Das Urteil des LG München vom 20.01.22 Az. 3 O 17493/20

Mit diesem Urteil wurden einem Nutzer einer Webseite 100 EUR Schmerzensgeld zugesprochen, weil der Webseitenbetreiber Google Fonts per Link eingebunden hatte.

Laut des Urteils des Landgerichts München gibt es nur eine einzige rechtssichere Möglichkeit, Google Fonts auf einer Website einzubinden: durch die Einwilligung des Webseitenbesuchers. Um eine DSGVO-konforme Einwilligung zu erhalten, muss der Nutzer vor der Ausführung des URL Calls zur Google Fonts API informiert und um seine Einwilligung gebeten werden. Ein einfacher Eintrag in den Datenschutzbestimmungen reicht nicht aus, ähnlich wie bei Cookies muss ein Banner mit einer entsprechenden Abfrage ausgegeben werden. Solange keine Einwilligung vorliegt, darf die über Google Fonts eingebundene Schriftart nicht geladen werden.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Schriften lokal einzubinden, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen und die DSGVO einzuhalten. Bei der lokalen Einbindung werden die Schriftarten vom eigenen Server und nicht von den Google-Servern geladen, was bedeutet, dass keine Daten an Google als Drittanbieter gesendet werden. Auf diese Weise ist eine rechtskonforme Einbindung von Schriftarten auf Ihrer Website gewährleistet.

Fragen & Antworten

Google Fonts ist eine Bibliothek mit Schriftarten, die von Google kostenlos zur Verfügung gestellt wird und häufig zur Gestaltung von Websites verwendet wird. Erreichbar ist Google Fonts unter: https://fonts.google.com/

Wenn Google Fonts direkt auf Ihrer Website eingebunden sind, können Daten an Google übertragen werden, was ein Datenschutzrisiko darstellt und gegen die DSGVO verstoßen kann.

Sie können unser Tool nutzen, indem Sie einfach Ihre Website-URL eingeben und das Ergebnis anzeigen lassen.

ie können Google Fonts datenschutzkonform einbinden, indem Sie sie lokal auf Ihrem Server hosten oder alternative DSGVO-Konforme Schriftbiblotheken verwenden.

Das Tool verwendet einen Web-Crawler, um die Website nach Hinweisen auf Google Fonts zu durchsuchen und zu prüfen, ob diese direkt eingebunden sind.

Bei der lokalen Einbindung werden die Schriftarten von Ihrem eigenen Server und nicht von den Google-Servern geladen. Dadurch werden keine Daten an Google als Drittanbieter gesendet. Sie können die Schriftarten herunterladen und auf Ihrem Server hosten oder alternative Schriftarten verwenden.

Wenn Sie Hilfe bei der DSGVO-konformen Einbindung von Google Fonts oder anderen Elementen auf Ihrer Website benötigen, können Sie sich gerne an unser IT-Unternehmen DevStorage wenden. Wir haben Erfahrung in diesem Bereich und unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Website datenschutzkonform zu gestalten.

Sie können uns per E-Mail an service@devstorage.eu oder telefonisch unter +49 7162 7075780 kontaktieren und uns Ihr Anliegen mitteilen. Wir werden uns schnellstmöglich um eine Lösung kümmern und Ihnen bei der DSGVO-konformen Einbindung von Elementen auf Ihrer Website helfen.

Wichtige Information

Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis des Google-Fonts-Checkers nur eine Momentaufnahme darstellt. Es kann vorkommen, dass der Checker nicht alle nachladenden Schriftarten findet, weshalb das Prüfergebnis nur eine Richtung vorgibt. Wir empfehlen daher, auch einen geschulten Blick auf die Webseite zu werfen, um Gewissheit zu erhalten. Wir übernehmen keine Garantie oder Haftung dafür, dass das Ergebnis zu 100% richtig ist.

Bitte beachten Sie auch, dass es sich bei dem Ergebnis lediglich um eine rein technische Auswertung handelt. Wir führen keine rechtliche Bewertung durch und können daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Einbindung von Google Fonts oder anderen Elementen auf Ihrer Website vollständig DSGVO-konform ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei rechtlichen Fragen von einem qualifizierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.